Durch unsere frühere Aus- und Weiterbildung, sowie langjährige Berufserfahrung kennen wir beide Versicherungssysteme aus dem Effeff.
Die Krankenversicherung ist eine der erklärungsbedürftigsten und sensibelsten Sparten überhaupt und damit ein Spezialistenthema.
Dem Kunden ist ein transparenter Vergleich fast unmöglich. Bevor Sie Ihre Entscheidung treffen, sollten all Ihre Fragen beantwortet sein!
Handeln Sie aus Überzeugung, denn Sie stellen für sich und Ihre Familie wichtige und langfristige Weichen.
Ob gesetzlich oder privat, zusatz- oder vollversichert, Gesundheit ist und bleibt das höchste Gut des Menschen.
Lassen Sie sich professionell beraten und Sie finden für sich und Ihre Familie die richtige Lösung!
Sicher!
bAV liegt vor, wenn der Arbeitgeber (AG) seinem Arbeitnehmer (AN) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.
Durchführungswege:
Direktversicherung / Pensionskasse / Pensionsfonds / Pensionszusage (BOLZ) / Unterstützungskasse
Personenkreis:
Geringfügig Beschäftigte / Auszubildende / Teil- und Vollzeitangestellte / Geschäftsführer / Gesellschafter-Geschäftsführer
Finanzierung:
AN-finanziert / AG-finanziert / mischfinanziert
Leistungsspektrum:
Einrichtung der bAV über alle Durchführungswege / Kompletteinrichtung von Versorgungswerken / Bestandsanalyse, Haftungs- und Nachhaftungsprüfung von bestehenden Versorgungswerken / Auslagerung von Pensionsverpflichtungen / Prüfung der steuerlichen Zulässigkeit / Ausfinanzierung von bestehenden Pensionszusagen (LZ) / Bilanzservice
In allen Fragen rund um die bAV sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner!
Sicher!
Jede zweite Frau wird älter als 85 Jahre und die Hälfte der Männer erreichen das 80. Lebensjahr.
Immer öfter wird dann auch die Pflege im Alter ein Thema für die ganze Familie und nicht zuletzt mit großen finanziellen Konsequenzen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine „Vollversicherung“. Sie stellt nur eine soziale Grundsicherung dar.
Es kann zu hohen Fehlbeträgen kommen, die oft einen Großteil des über Jahrzehnte angeschafften Vermögens durch Pflegekosten aufzehren können.
Neben der psychischen Belastung für die ganze Familie entstehen dann noch finanzielle Sorgen.
Ist das eigene Vermögen aufgezehrt, kann es zum „Elternunterhalt“ kommen.